Lokales 10.08.2026

Petersberg ruft Trinkwassernotstand aus – Gartenbewässern verboten

Petersberg (pm/sim) – Wegen der anhaltenden Trockenheit hat die Gemeinde Petersberg am Montag den Trinkwassernotstand ausgerufen. Damit gelten ab sofort Einschränkungen für den Verbrauch von Trinkwasser. Grund sind die seit Wochen hohen Temperaturen und der ausbleibende Niederschlag. Nach Angaben der Gemeinde übersteigt der aktuelle Verbrauch inzwischen die Fördermenge der Wasserwerke.

Symbolfoto: Pixabay.

„Wenn wir jetzt nicht handeln, könnte es passieren, dass im Falle eines Feuerwehreinsatzes nicht genügend Löschwasser verfügbar ist“, erklärt Bürgermeisterin Claudia Brandes. Zwar habe Petersberg in der Vergangenheit Verbrauchsspitzen teilweise durch Zukäufe bei anderen Wasserversorgern ausgeglichen. Aufgrund der derzeitigen Trockenheit seien diese Möglichkeiten jedoch begrenzt.

Für die Bürger gelten deshalb ab sofort mehrere Verbote. So dürfen Blumen und Pflanzen im heimischen Garten zwischen 8 und 20 Uhr nicht mit Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz bewässert werden. Rasen darf überhaupt nicht mehr bewässert werden. Auch das Befüllen von Pools und künstlichen Teichen sowie das Waschen von Autos mit Trinkwasser sind verboten. Wer eine eigene gefüllte Zisterne besitzt, darf deren Wasser weiterhin nutzen.

Auch öffentliche Flächen sind von den Einschränkungen betroffen. Die Gemeinde bewässert ihre Grünanlagen und Fußballplätze nicht mehr. Ausgenommen sind das Waidesgrundstadion und der Sportplatz Steinhaus, die über eigene Wasserkreisläufe verfügen. Tennisplätze dürfen höchstens fünf Minuten pro Stunde bewässert werden.

Der Wasserspielplatz in Margretenhaun wird geschlossen. Der Wasserspielplatz in Steinau bleibt aufgrund einer eigenen Wasserversorgung geöffnet. Auch das Freibad Waidesgrund bleibt zunächst geöffnet. Sollte sich die Situation weiter verschärfen, behält sich die Gemeinde allerdings eine Schließung vor.

Der Trinkwassernotstand gilt bis auf Weiteres in Petersberg, Steinau mit Götzenhof, Marbach, Steinhaus und Haundorf. Margretenhaun ist ausgenommen, da dort ein anderer Wasserversorger zuständig ist. Die Gemeinde steht nach eigenen Angaben zudem im Austausch mit Nachbarkommunen und weiteren Wasserversorgern.

Verstöße gegen die geltenden Verbote können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Das Ordnungsamt kündigt regelmäßige Kontrollen an. Auch die Gemeindewerke können den Wasserverbrauch auf Auffälligkeiten überprüfen.

„Wir wissen: Diese Maßnahme bedeutet große Einschränkungen für die Bürger. Uns wäre ein anderer Weg auch lieber gewesen“, sagt Brandes. Nur so könne der Verbrauch jetzt spürbar gesenkt und die Wasserversorgung gesichert werden.

Die vollständige Verfügung mit allen Einschränkungen ist auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg einsehbar. Fragen beantwortet das Ordnungsamt unter Telefon (0661) 6206-16 oder per E-Mail an ordnungsamt@petersberg.de.