Lokales 25.02.2026

CDU: Kindergartengebühren fair und familiengerecht anpassen

Petersberg (pm/gü) – Die Gremien der Gemeinde Petersberg beraten aktuell über die „Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Petersberg“. Die letzte Anpassung der Kindergartengebühren erfolgte vor fast fünf Jahren im Oktober 2021. Die CDU-Fraktion sieht angesichts der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung in den vergangenen Jahren – ebenso wie die Verwaltung – die Notwendigkeit einer maßvollen Anpassung der Gebühren.

Tamara Pfaff. Foto: CDU Petersberg.

Für die CDU ist dabei jedoch klar: Eine Veränderung darf weder rechtlich angreifbar noch sozial unausgewogen sein. Daher stellt sie für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung einen Änderungsantrag zum vorgelegten Verwaltungsvorschlag. Der wichtigste Punkt ist, dass in Paragraf 32c des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) eindeutig geregelt ist, dass jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt für einen Betreuungszeitraum von sechs Stunden täglich vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag freigestellt ist. Das Land Hessen zahlt der Gemeinde Petersberg hierfür pro Kind einen Festbetrag. Diese gesetzlich garantierte kostenfreie Betreuungszeit von sechs Stunden finde sich im vorgelegten Entwurf der Verwaltung mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 13 Uhr nicht wieder. Die CDU-Fraktion beantragt die Beibehaltung der aktuellen Betreuungszeiten vormittags von 7 Uhr bis 13 Uhr und in der Vollzeitbetreuung von 7 bis 16.30 Uhr. Der Antrag stelle sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben vollständig umgesetzt werden, und schaffe Klarheit und Rechtssicherheit für die Familien und die Gemeinde.

Die Vorlage der Verwaltung sehe zudem eine überproportionale Verteuerung der Betreuung in den Randzeiten am Morgen und am Nachmittag vor. Dies lehnt die CDU-Fraktion entschieden ab. Eine solche Regelung würde die gestiegenen Kosten der Kinderbetreuung gezielt auf einzelne wenige Familien verlagern, statt sie solidarisch auf alle Eltern, die vom umfassenden Betreuungsangebot in Petersberg profitieren, zu verteilen. Besonders betroffen von der einseitigen Veränderung des Verwaltungsvorschlags wären etwa Alleinerziehende, die sich Bring- und Abholzeiten nicht aufteilen können, oder Eltern mit längeren Arbeitswegen, die auf Betreuungszeiten nach 15.30 Uhr angewiesen seien.

Die CDU Petersberg setzt sich für eine ausgewogene und einfache Gebührenstruktur ein, die den bestehenden Petersberger Standard oberhalb der gesetzlichen Vorgaben erhält und von der alle Familien und besonders die Kinder gleichermaßen profitieren. Deswegen spricht sich die CDU gegen die geplante Einführung neuer Buchungsmodelle aus. Klare und einheitliche Strukturen würden den Verwaltungsaufwand reduzieren und für mehr Transparenz bei den Eltern, in den Betreuungseinrichtungen und in der Verwaltung sorgen.

Die bewährten Betreuungszeitmodelle sollten für die Kindergarten- und die Krippenkinder wie bisher erhalten bleiben. Da auch im Bereich der Krippe in den vergangenen fünf Jahren keine Gebührenerhöhung erfolgt sei, schlägt die CDU für beide Bereiche eine moderate Anpassung der Betreuungstarife von 7 bis 16.30 Uhr um zehn Euro pro Monat und Kind vor. „Haushaltsdisziplin und Familienfreundlichkeit sind für die CDU kein Widerspruch, sondern Verpflichtung. Wer Gebühren erhöht, muss dies rechtssicher, transparent und fair tun – und darf die Lasten nicht einseitig auf einzelne Familien abwälzen. Der CDU-Antrag sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten und Einnahmen solide gesichert werden, ohne soziale Schieflagen zu erzeugen“, betont Tamara Pfaff, Fraktionsvorsitzende der CDU. Mit ihrem Antrag setze die CDU auf eine klare, verlässliche und verantwortungsbewusste Politik – im Interesse der Petersberger Familien und solider kommunaler Finanzen.