Das Statement von Florian Wehner, Geschäftsführer der FW Holding GmbH, im Wortlaut:
„Wir befinden uns gerade in der Genehmigungsplanung des Solarparks und der Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden. Eine endgültige Genehmigung liegt noch nicht vor, da wir zunächst die Fertigstellung des Umweltberichts und der Ausgleichsplanung abwarten müssen. Des Weiteren befinden wir uns in einem Austausch mit der Gemeinde und den Anwohnern, deren Anregungen in unserer Planung schon eingeflossen sind.
Der Solarpark wird eine Leistung von circa 6,9 Megawatt haben und damit circa 2.200 Haushalte bilanziell mit Energie versorgen. Die PV-Anlage wird eine Fläche von circa vier Hektar beanspruchen, die Versiegelung der Fläche wird bei unter einem Prozent liegen. Wir erreichen damit das Ziel, bei minimaler Flächenbeanspruchung möglichst viel Energie zu erzeugen. Einen konkreten Bautermin gibt es noch nicht, da wir uns noch im Genehmigungsverfahren befinden.
Die Kritik auf Seiten der Anwohner bezüglich der Transparenz kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben mit offiziellem Einreichen des Antrags auf Genehmigung der PV-Anlage mit der Gemeinde Petersberg und Ortsvorsteher Thomas Vogel einen Informationstermin mit interessierten Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung organisiert. Ich bedanke mich hier insbesondere für die Möglichkeit und für die gute Sitzungsorganisation bei Ortsvorsteher Vogel. Ich denke, es ist klar, dass nicht mit einer ersten Annäherung zur Umsetzung eines Projektes (wie zum Beispiel Sicherung der Flächen, Analyse der Genehmigungsfähigkeit etc.) direkt die Öffentlichkeit angesprochen wird. Zunächst muss geprüft werden, ob eine PV-Anlage realisierbar ist und wirtschaftlich betrieben werden kann. Des Weiteren wirft eine unausgegorene Planung mehr Fragen und Verwirrung auf, da sich Pläne immer wieder ändern können.
Die vorgestellte Konstruktionsplanung berücksichtigt bereits das Ergebnis des Blendgutachtens sowie eine reduzierte Bauhöhe der Anlage, um einen möglichen Sichteintrag für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der Konzeption als für Schafe beweidbare Fläche müssen wir allerdings die Vorgabe der Moduluntergrenze von 80 Zentimetern einhalten, was natürlich mit einer Begrenzung der niedrigsten Bauhöhe einhergeht. Insgesamt haben wir den Anstellwinkel der Solarmodule auf 15 Grad reduziert und in Richtung Ortslage und der Kreisstraße K7 einen höheren Hecken- und Baumbewuchs eingeplant. Hier sind bereits die Anregungen aus der Informationsveranstaltung eingeflossen, eine höher wachsende Bepflanzung einzuplanen. Hier wurde uns auch zugesichert, Anregungen über die zu pflanzende Vegetation mitzugeben.
Die Bundesregierung hat mit der Schaffung einer Privilegierung von Freiflächen-Solaranlagen entlang von überregionalen Schienenwegen und Autobahnen eine klare planerische Vorgabe gemacht. Es werden explizit solche Flächen hierfür ausgewiesen. Ein weiterer Faktor für die Entwicklung solcher Flächen sind regionalplanerische Vorgaben sowie das Vorhandensein von Netzanschlüssen. Insbesondere gilt es zu vermeiden, Flächen mit hohem Ertragswert zu überbauen. Bei dem Vorhabengebiet handelt es sich um landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet.
Wir als privatrechtliches Unternehmen haben die Aufgabe, solche Flächen zu identifizieren und zu entwickeln, explizit auch vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen und kostengünstigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die PV-Anlage wird allerdings auch keine landwirtschaftliche Nutzung unmöglich machen. Durch die geplante Schafsbeweidung wird die Fläche nicht der Landwirtschaft entnommen, sondern künftig eben nicht mehr als Ackerfläche, sondern – wie bereits ein Teilstück der Fläche – als Wiesen- und Weidefläche genutzt.
Wir haben im letzten Jahr ein ähnlich großes Vorhaben in der Gemeinde Bad Salzschlirf umgesetzt. Die PV-Anlage liegt ebenfalls angrenzend zur Wohnbebauung. Das Bauvorhaben wurde mit großer Unterstützung der politischen Gremien und des Rathauses umgesetzt. Mein Dank gilt hier insbesondere Bürgermeister Peter Klug und den politisch Verantwortlichen, sowie den Anwohnern.
Ich möchte auch noch einmal Stellung nehmen, zu angesprochenen Punkten der Bürgerinitiative. Die dort genannten Argumente wurden auch bereits in der Bürgerversammlung besprochen. Die mögliche Erwärmung der Umgebungsluft ist wissenschaftlich nicht begründbar. Wir haben dieses Argument bisher noch nie in einer Planung gehört. Im Gegenteil wirkt durch die Energieabsorption von circa 22 Prozent der Energiemenge und Umwandlung in Strom sowie die Nutzung als Wiesenfläche mit kompletter Umrandung der Fläche mit einem Hecken- und Baumbewuchs, die Anlage eher kühlend, zumindest neutral, auf die Fläche.
Bezüglich einer etwaigen Lärmbelastung durch Transformatorenstation und/oder Wechselrichter möchte ich mitteilen, dass dies selbstverständlich schon im Vorfeld in unsere Planung eingeflossen ist und diese am östlichsten Rand der PV-Anlage angebracht sind und zwischen 140 und 180 Meter von der Wohnbebauung entfernt liegen. Eine Lärmbelastung für Anwohner ist somit ausgeschlossen. Dies wurde aber auch bereits in der Informationsveranstaltung ausführlich dargelegt.
Eine Lärmbelastung durch einen Regenschauer ist für uns nicht plausibel. Die Solarmodule sind aus festem Glas und einem Aluminiumrahmen. Regen fällt auf die Module und läuft herunter. Es ist nicht zu verwechseln mit einem losen Blechdach, was bei einem Starkregenereignis durchaus Lärm erzeugen kann, allerdings auch nur, wenn man sich darunter befindet. Eine Lärmbelästigung hierdurch ist ebenfalls ausgeschlossen.
In der Informationsveranstaltung wurde oft betont, dass die PV-Anlage aus den Gebäuden heraus sichtbar ist. Die Sichtbarkeit eines Kraftwerks ist nicht zu vermeiden. Dennoch haben wir einige Maßnahmen getroffen, wie zum Beispiel eine Heckenbepflanzung, die die Moduloberkante überragt. Zusätzlich fällt das Gelände zwischen zehn und 13 Meter von der Wohnbebauung aus gesehen ab. Dies trägt zu einem geringen Sichteintrag bei. Die Moduloberkante haben wir auf 2,65 Meter begrenzt, bei vielen anderen Projekten liegt die Höhe bei 3 Meter oder darüber hinaus.
Zum Abschluss der Informationsveranstaltung hatte ich den Anwohnern angeboten, mit mir in Kontakt zu treten. Unsere Firmenadresse und Kontaktdaten sind ja bekannt. Mit einer Anwohnerin habe ich sogar zeitnah ein Treffen, weshalb mich nun die Gründung einer Bürgerinitiative überrascht hat. Von dieser Initiative habe ich im Übrigen auch erst durch Ihre Anfrage erfahren. Kontaktiert wurden wir bisher nicht. Wie bereits genannt, stehen die Türen für ein Gespräch weit offen.
Zu Abschluss muss ich sagen, dass es mich bewegt, wie negativ doch PV-Kraftwerke immer noch in Teilen der Bevölkerung gesehen werden. Die PV-Anlage wird circa 20.000 bis 25.000 Euro jährliche Einnahmen für den gemeindlichen Haushalt, und damit für das Allgemeinwohl, bringen, die zum Beispiel für die lokale Sport- oder Jugendförderung eingesetzt werden könnten. Im Rahmen der freiwilligen finanziellen Beteiligung der Kommunen, bei der es dem Anlagenbetreiber freisteht, der Kommune einen Betrag von 0,2 Cent pro erzeugter kWh aus der Anlage zu überweisen, kommen wir natürlich gerne nach. Hier sind von der Bundesregierung gesetzliche Möglichkeiten geschaffen worden. Des Weiteren wird die PV-Anlage zum Gewerbesteueraufkommen beitragen. Abstrakter, aber spätestens nach den jüngsten Anschlägen auf die Strominfrastruktur in Berlin nicht von der Hand zu weisen, ist eine mögliche Schwarzstartfähigkeit der PV-Anlage, die zum Beispiel hochgefahren werden kann, um das lokale Netz bei einem Ausfall wieder mit Energie zu versorgen. Hier ist noch einiges an technischen Vorkehrungen zu leisten, vor allem in Hinblick auf Bundes- und Netzbetreibervorgaben. Aber ich bin mir sicher, dass im Hinblick auf solche Bedrohungslagen von der Bundesregierung schon bald Vorgaben erlassen werden.
