Das Land Hessen plant eine umfassende Modernisierung seines Vergaberechts. Kern der Reform sind deutlich höhere Vergabefreigrenzen: Liefer- und Dienstleistungen sollen künftig bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro direkt vergeben werden können, Bauleistungen sogar bis zu 750.000 Euro. Bislang lag die Grenze einheitlich bei 10.000 Euro. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind diese Werte bundesweit nahezu einmalig.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) sieht darin einen entscheidenden Hebel, um Investitionen schneller auf den Weg zu bringen. „Wir geben Kommunen mehr Spielraum, entlasten Unternehmen von unnötigem Papierkram und stärken zugleich faire Arbeitsbedingungen“, so Mansoori. Ziel sei es, zugesagte Mittel – etwa aus Sondervermögen – zügig in Städten und Gemeinden wirksam werden zu lassen.
Gleichzeitig soll die Tariftreue gestärkt werden. Öffentliche Aufträge ab 20.000 Euro sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten tarifgerecht bezahlen. Neu ist zudem ein verpflichtendes Präqualifizierungsverfahren für Bauunternehmen, das den Nachweis der Tariftreue für drei Jahre bündelt und so einzelne Einzelnachweise überflüssig machen soll. Ergänzend will das Land die Kontrollen ausbauen und Nachunternehmerketten stärker begrenzen.
Kommunen warten Details ab
In Osthessen stößt der Reformansatz grundsätzlich auf Interesse – die Bewertungen fallen jedoch zurückhaltend aus. Mehrere Kommunen verweisen darauf, dass es sich bislang lediglich um einen Referentenentwurf handelt.
Der Künzeller Bürgermeister Timo Zentgraf betont, dass jede Vereinfachung im Vergaberecht grundsätzlich zu begrüßen sei. Entscheidend sei jedoch, wie die Tariftreue kontrolliert werde. „Wenn am Ende die Kommune die Lohnabrechnungen von Subunternehmen prüfen muss, haben wir nichts gewonnen – im Gegenteil“, so Zentgraf. Er warnt zudem vor steigenden Kosten und spricht sich für Vergabemodelle aus, die realistische Preise und weniger Nachträge ermöglichen. Positiv bewertet er allerdings die Aussicht, dass die Angst vor formalen Fehlern bei Vergaben sinken könnte: „Das würde uns schneller machen.“
Auch die Gemeinde Petersberg hält sich mit einer Bewertung zurück. Da das Gesetz noch nicht beschlossen sei, habe man sich bislang nicht detailliert damit befasst. Sollte die Reform wie angekündigt umgesetzt werden, könne sie jedoch eine Entlastung darstellen, heißt es aus dem Rathaus. Gleichzeitig bleibe die Pflicht zur wirtschaftlichen Prüfung von Projekten bestehen. Man werde sich hierzu eng mit der zentralen Vergabestelle des Landkreises Fulda abstimmen.
Die Stadt Fulda sieht in der geplanten Novellierung vor allem Chancen für eine schnellere Umsetzung von Investitionen. In einer Stellungnahme gegenüber der Osthessen-Zeitung betont die Stadt, dass höhere Wertgrenzen sowie vereinfachte und digitalisierte Verfahren einen wichtigen Beitrag zum raschen Einsatz öffentlicher Mittel leisten könnten. Zugleich mahnt Fulda, zusätzliche Bürokratie zu vermeiden und ausreichend Übergangsfristen vorzusehen, falls sich Arbeitsabläufe in den Verwaltungen grundlegend ändern sollten.
Gesetz noch nicht beschlossen
Unterstützung erhält die Reform vom Bauindustrieverband Hessen-Thüringen sowie von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Beide sehen in der stärkeren Tariftreue einen wichtigen Schritt gegen Lohndumping und unfairen Wettbewerb.
Wann das neue Vergabe- und Tariftreuegesetz in Kraft tritt, ist derzeit noch offen. Zunächst müssen die Verbändeanhörung und das parlamentarische Verfahren abgeschlossen werden. Erst danach wird sich zeigen, ob die angekündigte Entlastung bei den Kommunen tatsächlich ankommt – oder ob neue Aufgaben und Kontrollen den erhofften Bürokratieabbau relativieren.
