Lokales 11.06.2026

CDU fordert Kreuzungs-Öffnung und sichere Fußgängerführung

Petersberg (pm/pf) –Der CDU-Ortsverband Petersberg hat sich mit einem Schreiben an die Bürgermeisterin als Leiterin der Straßenverkehrsbehörde Petersberg sowie an Hessen Mobil gewandt und eine zeitnahe Überprüfung der aktuellen Verkehrsführung im Bereich der Bergstraße gefordert. Im Mittelpunkt stehen die Forderungen nach einer möglichst schnellen Öffnung der Kreuzung Bergstraße sowie einer Offenhaltung der Straße während der Dauer des Hessentags, soweit dem keine zwingenden Sicherheitsgründe entgegenstehen.

Foto: CDU Petesberg

Nach Auffassung des CDU-Ortsverbandes führen die derzeitigen Einschränkungen zu unnötigen Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für den örtlichen Verkehr, obwohl der Straßenbelag und die Markierungen bereits seit einiger Zeit fertiggestellt sind. Es sollte schnell eine praktikable Lösung, zur Not auch provisorisch während des Hessentags, gefunden werden.

Zudem wird die vorgesehene Fußgängerführung kritisch bewertet. Insbesondere der Akazienweg verfüge über keinen Bürgersteig, sei jedoch als Fußweg ausgeschildert. Dadurch entstünden Sicherheitsrisiken für Fußgängerinnen und Fußgänger. Auch für den Bereich des Rupertuswegs sieht der Ortsverband die Gefahr vergleichbarer Problemlagen bei der Sperrung des nächsten Teilstücks der Bergstraße.

„Die Sicherheit der Menschen muss oberste Priorität haben. Fußgängerströme über Straßen ohne Gehwege zu führen, halten wir für den falschen Weg.“, erklärt die Ortsverbandsvorsitzende Melanie Pfalzgraf.
Weiter betont die Vorsitzende: „Wir erwarten von den zuständigen Behörden ein zügiges Handeln. Die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Wo es möglich ist, sollten Verkehrsverbindungen offengehalten und sichere Alternativen für Fußgänger geschaffen werden.“
Der CDU-Ortsverband fordert daher eine kurzfristige Überprüfung der Verkehrs- und Fußgängerführung sowie eine transparente Kommunikation der getroffenen Entscheidungen. Ziel müsse es sein, die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner angemessen zu berücksichtigen.