Der 14-jährige Fahrzeugführer verlor dabei die Kontrolle über das Gefährt und es kam zum Sturz. Beide Jugendliche wurden zur Versorgung der Verletzungen in ein Krankenhaus verbracht. An dem E-Scooter entstand Sachschaden in Höhe von 200 Euro. Da das Fahrzeug nicht über das erforderliche Versicherungskennzeichen verfügte, muss sich der Fahrer auch noch wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt verantworten.
